Unsere Sterbekasse

Sterbekasse als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) -
im Gegensatz zu großen Konzernen
Unsere Sterbekasse ist in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert (§171 VAG). Das bedeutet eine besondere Würdigung der Bedürfnisse seiner Mitglieder (§176 VAG).
Aufgrund des örtlich begrenzten Wirkungskreises auf das Gebiet des Landes Niedersachsen ist die Sterbekasse ein "kleiner" Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Im Vergleich zu "großen" Versicherungen sind wir sehr flexibel und bieten ausschließlich Sterbegeldversicherungen an. Aktuell sind im Bundesgebiet ca. 300 VVaG registriert mit einem Anteil von ca. 200 kleinen Versicherungsvereinen.
Besonderer Vorteil unserer Rechtsform VVaG ist der Verbleib erwirtschafteter Überschüsse / Gewinne in der Sterbekasse, da kein Fremdeigentümer Ansprüche darauf hat. Es profitieren also unsere Versicherungsnehmer / Vereinsmitglieder und entscheiden in den jeweiligen Mitgliederversammlungen auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten.

Auch als kleiner Versicherungsverein unterliegen wir der Finanzaufsicht. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landeshauptstadt Hannover, Versicherungsaufsicht.

Archiv

Ausstellung

Holtenser Weg 3, 30459 Hannover
Geschäftszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0511 1317575 und 0511 45081209
Fax: 0511 45081213

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